Europa einig Elternland

Das EU-Parlament hat am 17.02.2017 ein neues Anti-Terrorgesetz http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2017-0046+0+DOC+PDF+V0//DE angenommen (498 Ja, 114 Nein, 29 Enthaltungen):

  • Koennen terroristische Aufrufe im Internet nicht geloescht werden, duerfen sie blockiert werden.
  • Inhalteanbieter werden ermutigt, freiwillig gegen den “Missbrauch” ihrer Dienste vorzugehen, eigentlich sind sie dazu nicht verpflichtet.
  • Wer in IT-Systeme eingreift oder illegal Daten abfaengt, kann als Terrorist bestraft werden, egal warum er das macht.
  • Es duerfen sogenannte “Staatstrojaner” gegen Verdaechtige eingesetzt werden.

Laut dem Gruenen Jan Philipp Albrecht geht die Richtlinie zu weit. Was darin als Terrorismus definiert werde, “koennte von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden, um politische Aktionen von Umwelt- oder Buergerrechtsaktivisten zu kriminalisieren”.

Die Linke Cornelia Ernst warnte vor einem Gesinnungsstrafrecht. Auch der neue Straftatbestand der oeffentlichen Provokation sei gefaehrlich für die Meinungsfreiheit.

Der Verein Digitale Gesellschaft sagt: “dass auch digitale Protestformen wie DDoS-Attacken als terroristische Akte gewertet werden duerften”.
Es koennte auch dazu fuehren, “unliebsame Kritik und politische Widersacher zu kriminalisieren und zum Schweigen zu bringen”.

Diese Richtlinie muss von den EU-Laendern innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

 

Wer die Geschichte verfolgt wird feststellen, dass ein Abbau von Buergerrechten und demokratischer Freiheit in Deutschland und anderen (auch Europaeischen Staaten) erst dann wieder zurueckgenommen wurde, wenn ein Krieg oder eine Revolution stattfand. Die Notstandsgesetze vom  30. Mai 1968, erlassen von der ersten Grossen Koalition, gelten noch heute (die RAF ist schon lange auf dem Muellhaufen der Geschichte gelandet).

Du musst die Geschichte kennen, um die Gegenwart zu verstehen und dann die Zukunft gestalten zu koennen / MEM