Das Dortmunder Landgericht hat im Berufungsprozess das Urteil gesprochen: Mit “Rauchen nach Stundenplan”.
Die vor Gericht unterlegenen Raucher muessen sich nun an einen Stundenplan beim Qualmen halten: Sie duerfen die Nichtrauchernachbarn draußen nicht mehr rund um die Uhr mit Zigarettengestank nerven. Verboten sind folgende Zeiten:
6 bis 9 Uhr, zwischen 12 und 15 Uhr, von 18 bis 21 Uhr, sowie von 0 bis 3 Uhr.
Ausserdem darf nichht mehr in der Kueche geraucht werden, wenn die Dunstabzugshaube an ist.
Vollstaendiger Artikel: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/rauchen-auf-terrasse-100.html
Und woher wollen die bitte wissen, ob derjenige unter der Abzugshaube raucht?
Außerdem will ich dann jetzt auch mein Fleischessverbot in der Öffentlichkeit! Jawohl!