Bayerns Datenschutzbeauftragter Petri im Interview auf BR5:
“In der Summe sind das so viele neue Massnahmen, die verfassungsrechtlich auf Kante genaeht sind, dass das einfach problematisch ist.” Als konkretes Beispiel nannte Petri die Durchsuchung von Taschen und Rucksaecken von Stadionbesuchern. Die Polizei darf kuenftig nicht nur pruefen, ob jemand gefaehrliche Gegenstände dabei hat. Sie darf auch den Inhalt von mitgefuehrten Speichersticks sichten. “Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich das ganze Leben einer Person, das auf einem Speicherstick abgebildet ist, zur Kenntnis nehme, oder ob ich einen Rucksack durchsuche, ob da Pyrotechnik drin ist.”